Der Pfarreirat
- legt die Gottesdienstzeiten fest, so dass z. B. ein genügendes und „vielseitiges“ Angebot im pastoralen Raum gewährleistet ist und sich die Priester gegenseitig vertreten können.
- trifft Entscheidungen zur Sakramentenkatechese, d. h. er behält die Sakramentenkatechese in allen Gemeinden im Blick.
- entscheidet über gemeinsame Veranstaltungen (z. B. Fronleichnam, Pfingstmontag, gemeinsame Studientage/Fortbildungen für Ehrenamtliche oder Gruppen, Predigtreihen u. ä. im Wechsel …)
Die Sitzungen des Pfarreirates sind in der Regel öffentlich und können ohne Anmeldung von jedem Gemeindemitglied besucht werden. Die Sitzungsprotokolle sind zu den Öffnungszeiten in den Pfarrbüros vor Ort einsehbar.
Mitglieder des Pfarreirats
- drei gewählte Vertreterinnen und Vertreter jeder Gemeinde
- der leitende Pfarrer/Pfarrverwalter: –
- ein weiterer Priester des Seelsorgeteams: –
- ein Diakon: –
- eine Pastoralreferentin/ ein Pastoralreferent: –
Dem Pfarreirat gehören an als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht je ein Vertreter/eine Vertreterin
- des Kirchenvorstandes: –
- der hauptamtlichen Kirchenangestellten der Pfarrei: –
- der in der Pfarrei tätigen Orden: –
Der Vorstand vertritt den Pfarreirat in der Öffentlichkeit.
Der bisherige Pfarreirat wurde im November 2017 für eine Zeit von vier Jahren gewählt.