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Neue Vorgaben zur Nachverfolgbarkeit

Wer dieser Tage ins Restaurant essen geht, muss ein Anmeldeformular ausfüllen. Damit die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt werden, reicht es nicht, die Namen und Zeiten einfach aufzuschreiben. Diese Erfordernisse betreffen nun leider auch die Kirchengemeinden in Münster, auch die Pfarrei St. Liudger.

Die Verantwortlichen bedauern, dass Gottesdienstbesucher ab sofort verpflichtet sind, ein solches Formular auszufüllen und zu unterschreiben, wenn sie einen Gottesdienst mitfeiern möchten. Von Seiten der Kirchengemeinde wird das Formular so weit wie möglich vorbereitet, so dass der Aufwand für die Gottesdienstbesucher so gering wie möglich ist. Die ausgefüllten Formulare werden nach jedem Gottesdienst vor fremdem Zugriff gesichert und nach Ablauf von vier Wochen vernichtet.

Eine Anmeldung (…. Kontakte ….) für die Wochenendgottesdienste (auch für Fronleichnam) ist vorerst erforderlich. Die Anmeldung kann telefonisch über das Anmeldetelefon 0251-276000520 oder 0159-01188802 (für die gesamte Pfarrei: St. Pantaleon, St. Ludgerus, St. Anna und St. Stephanus)oder über die Webseite im Anmeldeformular sehr einfach erfolgen. Für die Gottesdienste im Canisiushaus ist eine Anmeldung unter Telefon 0251 77768255 erforderlich.

Anmeldungen hier möglich!

 

Ein Muster der Anmeldekarten:

Wir versuchen es möglichst einfach für Sie zu halten und bitten um Ihr Verständnis, da es sich um gesetzliche Vorgaben handelt.

Info-Blatt für die Richtlinien und Datenschutz

Dokumentation der Anwesenheit bei Gottesdiensten

Zu Ihrem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Covid-19-Virus („Corona“) sind wir verpflichtet, bei der Teilnahme an einem Gottesdienst oder einer Veranstaltung der Pfarrei Ihre Anwesenheit gemäß § 2a Absatz 1 CoronaSchVO zu dokumentieren.

Diese Dokumentation findet vor Ort beim Gottestdienstbesuch statt und erfolgt in schriftlicher Form. Eine vorherige Anmeldung zum Gottesdienst, online oder telefonisch, ist jedoch weiterhin erforderlich.

Folgende personenbezogenen Daten werden benötigt
  • Ihr vollständiger Name (Vor- und Nachname)
  • Ihre Telefonnummer
  • Ihre Adresse
  • Datum und Uhrzeit Ihres Aufenthalts
Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO, in der ab dem 30.05.20 gültigen Fassung) i.V.m. § 6 Abs. 1 lit. b, d KDG müssen wir diese personenbezogenen Daten erheben und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln, falls der Verdacht besteht, dass es im Zusammenhang mit einem Gottesdienst/einer Veranstaltung /etc. zu einer Infektion mit Covid-19 gekommen ist.

Datenübermittlung

Ihre Angaben werden von uns ausschließlich auf Verlangen des zuständigen Gesundsamtes an dieses übermittelt.

Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte dem Info-Blatt.