Firmung in St. Liudger
Firmung in St. Liudger
Für die Vorbereitung auf die Firmung in der Pfarrei St. Liudger werden Jugendliche in dem Schuljahr eingeladen, in dem sie 16 Jahre alt werden. Das ist aber nur eine Richtgröße, man kann auch früher oder später die Firmvorbereitung mitmachen. Die Firmung 2026 wird am Sonntag, 28. Juni 2026 um 11.00 Uhr sein. Der Firmgottesdienst für unsere Pfarrei findet in der St. Stephanus-Kirche statt.
Für die Vorbereitung können die Jugendlichen aus verschiedenen Modellen dasjenige auswählen, das zu ihnen passt. Für die Firmung 2026 stehen folgende Modelle zur Auswahl:
Törn – Modell
Dieses Modell besteht im Wesentlichen aus einer Bootstour auf dem Ijsselmeer sowie 1-2 Vortreffen. Max. 25 Jugendliche werden eine echte Auszeit erleben und erfahren, was es heißt, den Elementen ausgesetzt zu sein, aber auch aufeinander angewiesen zu sein. Zwischendurch gibt es immer wieder inhaltliche Impulse und Gespräche. Die Kosten betragen 350,00 €*.
Wander – Modell
Für die Vorbereitung finden 2-3 Vorbereitungstreffen statt. Max. 15 Jugendliche begeben sich dazu auf den Jakobsweg von Osnabrück nach Münster. Beim Wandern erlebt ihr euch und eure Umwelt ganz neu und erfahrt starke Gemeinschaftserlebnisse. Auf dem Weg gibt es Impulse, die beim Gehen zum Nachdenken über das eigene Leben und den eigenen Glauben verhelfen. Das Gepäck wird selbst getragen, übernachtet wird in Pfarrheimen auf dem Weg. Die Kosten betragen 75,00 €*.
3×6 – Modell
Ein drittes Modell besteht in 3 Treffen mit dem Besuch von 6 Orten an Samstagen im Frühjahr 2026. Triff inspirierende Menschen und setze dich mit deren Gedanken und Ideen auseinander. Die Kosten betragen 30,00 €*.
Start- und Modelltreffen
Die Firmvorbereitung 2026 startet am Mittwoch, den 10.12.2025 um 18.30 Uhr in der St. Anna-Kirche in Mecklenbeck. An diesem Abend können sich die Firmbewerber:innen schon für eines der Modelle entscheiden. Sollte an diesem Abend die/der Firmbewerber:in selbst nicht dabei sein können, sollte ein/e Vertreter:in des Vertrauens (Eltern, Geschwister, Freund(e), usw.) organisiert werden, welche eines der Modelle reserviert.
Jugendgottesdienste
Verschiedene Jugendgottesdienste gehören zur Firmvorbereitung dazu. Mit den Jugendlichen allein, oder auch mal zusammen mit der ganzen Gemeinde. Jeder Gottesdienst steht unter einem anderen Motto.
| Samstag, 14.02.2026, 18.30 Uhr im Pfarrzentrum St. Pantaleon (Roxel)
(Wortgottesdienst nur mit den Jugendlichen) |
| Samstag, 14.03.2026, 17 Uhr in der St. Ludgerus-Kirche (Albachten)
(Gemeindegottesdienst) |
| Samstag, 25.04.2026, 17 Uhr in der St. Stephanus-Kirche (Aaseestadt)
(Gemeindegottesdienst) |
| Samstag, 23.05.2026, 18.30 Uhr in der St. Pantaleon-Kirche (Roxel)
(Gemeindegottesdienst) |
Abend der Entscheidung – Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Firmung
Der „Abend der Entscheidung“ ist ein zentraler Moment in der Firmvorbereitung. Er bietet den Jugendlichen die Gelegenheit, sich bewusst mit der Frage auseinanderzusetzen: Möchte ich mich firmen lassen – ja oder nein?
In einer Atmosphäre der Offenheit und des Respekts nehmen sich die Jugendlichen noch einmal Zeit, um über ihren bisherigen Weg nachzudenken. Was sie bewegt, und über das, was sie glauben.
Was passiert an diesem Abend?
- Raum für Entscheidung:
Jede und jeder bekommt die Möglichkeit, sich bewusst für oder gegen die Firmung zu entscheiden – ohne Bewertung, aber mit Begleitung. Die Jugendlichen geben an diesem Abend ihre Anmeldung zur Firmung ab, wenn sie sich dazu entschließen sich firmen zu lassen.
- Einübung des Firmgottesdienstes:
Im zweiten Teil des Abends proben wir gemeinsam den Ablauf des Firmgottesdienstes. Die Jugendlichen lernen die liturgischen Elemente kennen, üben ihre Rollen und bekommen ein Gefühl für den feierlichen Rahmen, in dem ihre Entscheidung sichtbar wird.
Der „Abend der Entscheidung“ ist kein Abschluss, sondern ein Übergang – hin zu einem bewussten Ja zum Glauben, zur Kirche und zur eigenen Verantwortung als Christ:in.
| Donnerstag, 25.06.2026 in der St. Stephanus-Kirche (Aaseestadt) |
*Allgemeines
- Die Teilnahme an der Firmvorbereitung oder an einem bestimmten Modell soll nicht am Geld scheitern. Wer die Kosten nicht oder nicht komplett zahlen kann, möge sich bitte an Daniel Werner oder ein anderes Mitglied aus dem Seelsorgeteam wenden, dann wird sich eine Lösung finden.
- Für die Firmung braucht jede:r eine Patin oder einen Paten. Das kann die gleiche Person wie bei der Taufe sein, muss aber nicht. Pat:innen müssen katholisch und mind. 16 Jahre alt sein, außerdem sollen sie selbst gefirmt sein und dürfen nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Eltern können keine Paten sein. Wer Schwierigkeiten hat eine Person zu finden, auf die die genannten Kriterien zutreffen, kann sich gerne an Daniel Werner wenden, dann findet sich auch hier eine Lösung.
Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt beim Start- und Modelltreffen, am 10.12.2025, statt (s. o.).
Termin der Firmfeier 2026:
| St. Stephanus |
|---|
| Sonntag, 28. Juni 2026, 11.00 Uhr |
Allgemeines zum Sakrament der Firmung
Die Firmung gehört zu den Initiationssakramenten, ist also ebenso wie Taufe und Eucharistie (Erstkommunion) ein Sakrament der Eingliederung in die katholische Gemeinschaft. Die Firmung gilt als “Sakrament der Mündigkeit”. Am Übergang zum Erwachsenenalter spendet der Bischof oder ein von ihm eigens beauftragter Priester das Sakrament.
Voraussetzung der Firmung
Erste Voraussetzung der Firmung ist die Taufe. Da das Firmsakrament aber nicht umsonst als Sakrament der Mündigkeit bezeichnet wird, müssen die Firmwilligen selbst darum bitten. Als Zeichen ihrer Bereitschaft zur Firmung wird erwartet, dass sie eine Zeit der Vorbereitung durchlaufen, während der sie sich mit ihrem Glauben auseinandersetzen.
Vollendung der Taufe
In der Firmung wird die bedingungslose Annahme und Liebe Gottes, die ein Mensch bereits in der Taufe erfahren hat, bekräftigt. Bei der Taufe haben die Eltern stellvertretend für ihr Kind “Ja” zum Glauben gesagt. Bei der Firmung ist die eigene, ganz persönliche Entscheidung gefordert. Die Heranwachsenden werden aufgenommen in den Kreis der erwachsenen und mündigen Christen. Die Firmung wird deshalb auch als Vollendung der Taufe verstanden. Die Taufe legt den Grundstein des Christseins, die Firmung baut darauf auf, vertieft und entfaltet den Glauben. Die Erneuerung des Taufversprechens ist daher wesentlicher Bestandteil der Firmung.
Gabe und Aufgabe
Das Wort “Firmung” leitet sich von dem lateinischen Wort “confirmare” ab, das übersetzt “festmachen, bestätigen” bedeutet. Gemeint ist zweierlei: Der Heilige Geist bestärkt und ermutigt die jungen Christen, in Wort und Tat den christlichen Glauben in der Welt zu bezeugen. Umgekehrt bekräftigen die Firmlinge durch ihr öffentliches Glaubensbekenntnis vor dem Bischof und der Gemeinde ihren Wunsch, der Kirche zuzugehören.
Kraft des Heiligen Geistes
Der Heilige Geist hat immer schon Öffentlichkeit bewirkt. Mit ihm begann das öffentliche Wirken Jesu bei seiner Taufe am Jordan (Mk 1,10-11: Er sah, “dass der Himmel sich öffnete und der Geist wie eine Taube auf ihn herabkam. Und eine Stimme aus dem Himmel sprach: Du bist mein geliebter Sohn, an dir habe ich Gefallen gefunden.”) wie auch der Apostel (Apg 2,4: “Alle wurden mit dem Heiligen Geist erfüllt und begannen, in fremden Sprachen zu reden, wie es der Geist ihnen eingab.”).
Auch die Gefirmten sollen öffentlich wirken. Der Heilige Geist ermutigt und stärkt sie, teilzuhaben am öffentlichen Auftrag der Kirche und mitzuwirken am Aufbau einer menschlichen Gesellschaft. Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Wirkung des Firmsakraments wie folgt beschrieben. Die jungen Christen werden durch das Firmsakrament “vollkommener der Kirche verbunden und mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet. So sind sie in strengerer Weise verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu verbreiten und zu verteidigen.” (Konzilskonstitution Lumen Gentium 11)
Übrigens: Bei der Erwachsenentaufe empfangen die Neugetauften, wie es bereits in der frühen Kirche üblich war, die Firmung und die Erstkommunion gleich im Anschluss an die Taufe. Dies macht den engen Zusammenhang der drei Initiationssakramente Taufe, Firmung und Eucharistie besonders deutlich.
Symbole der Firmung
Handauflegung
Der Bischof legt jedem Einzelnen die Hand auf den Kopf und zeichnet mit Chrisam ein Kreuz auf die Stirn. Dabei spricht er die Worte:
“Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist!”
Die Handauflegung symbolisiert den Empfang des Heiligen Geistes und ist ein Zeichen der Segnung und der Beauftragung. Gott beansprucht den Christen und sagt ihm zugleich seinen Schutz zu. Die Geste des Handauflegens findet sich auch bei der Beauftragung zum Priester oder Diakon wieder.
Salbung mit Chrisam
Die Salbung mit Chrisam besiegelt das Leben und die Zugehörigkeit zu Christus und ist ein besonderes Zeichen der Beauftragung. Der Name des Öls weist auf Christus selbst hin (Christus = “der Gesalbte”). Immer dort, wo mit Chrisam gesalbt wird, ist Christus gegenwärtig. Chrisam ist ein besonders duftendes Öl, das auch bei anderen kirchlichen Feiern (zum Beispiel Taufe, Weihe) genutzt wird. Schon das Alte Testament kennt die Salbung von Königen, Priestern und Propheten.
Firmpate
Der Pate / die Patin legt dem Firmling während der Handauflegung und Salbung des Bischofs die rechte Hand auf die Schulter. Wie der Taufpate hat auch er die Aufgabe, den Firmling in seiner christlichen Lebensführung zu begleiten und zu unterstützen. Für diese Aufgabe muss der Firmpate selbst getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben. Der Firmpate muss ebenfalls das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Das Wort “Pate” leitet sich von dem lateinischen Begriff pater spiritualis beziehungsweise patrinus ab, was so viel wie “geistlicher Vater” bedeutet.
Quelle: Stefanie Uphues, Bistum Münster (Referat Katechese)
Ansprechpartner

Daniel Werner
Pastoralassistent und Diakon
Tel. 0172 2161557
werner-d@bistum-muenster.de
