Taufbrunnen in St. PantaleonDie Taufe ist die feierliche Aufnahme in die Gemeinschaft der Christen. Anders als im Judentum oder im Islam entscheidet nicht die Geburt über die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft, sondern ein persönlicher Willensakt. Jeder, der sich zum christlichen Gott bekennt und darum bittet, kann getauft werden. Bei der Säuglingstaufe treffen die Eltern die Entscheidung und versprechen zugleich, ihr Kind christlich zu erziehen und im Glauben zu unterrichten. Aus diesem Grund sollte bei der Kindertaufe auch mindestens ein Elternteil katholisch sein.

Die Taufe ist nicht ein Verdienst oder Werk des Menschen, sondern ein Geschenk Gottes. In der Taufe nimmt Gott jeden Menschen ohne Vorbedingung und unwiderruflich an. Dieses unbedingte „Ja“ Gottes zu jedem Einzelnen ist ein Zeichen für den Wert und die Würde jedes Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Nationalität. Besonders deutlich wird dies in der Säuglingstaufe, bei der schon dem unmündigen Kind diese Würde zugesprochen wird. Wer einmal getauft ist, bleibt getauft. Gott steht zu seinem Wort und nimmt sein „Ja“ nicht mehr zurück.

Die Taufe ist viel mehr als der Eintritt in einen Verein. Mit der Taufe beginnt ein Lebensweg, auf dem der Einzelne immer mehr in die Gemeinschaft Gottes hineinwächst. Sie eröffnet ein neues Leben, das von Gott getragen ist. Daran erinnern auch die Worte, die häufig in der Eucharistiefeier vor dem „Vater unser“ gesprochen werden: „Wir haben den Geist empfangen, der uns zu Kindern Gottes macht.“ Die Taufe, die Firmung und die Eucharistie (Erstkommunion) bilden die Sakramente der Initiation, also der Eingliederung in die Kirche. Die Taufe ist die Zugangsvoraussetzung für alle anderen Sakramente.

Die Taufe ist kein katholischer Sonderfall. Vielmehr wird sie in allen christlichen Gemeinschaften gefeiert und wechselseitig anerkannt. So braucht beispielsweise ein evangelischer Christ, der zur katholischen Kirche übertritt, nicht ein zweites Mal getauft zu werden. Eine entsprechende förmliche Erklärung zur wechselseitigen Anerkennung haben leitende Vertreter von elf Kirchen Ende April 2007 in Magdeburg unterzeichnet.

Anmeldung zur Taufe

Zur Taufe Ihres Kindes melden Sie sich bitte in den Pfarrbüros an. Für eine reibungslose Anmeldung benötigen Sie die Geburtsurkunde („für religiöse Zwecke“) Ihres Kindes sowie Namen, Adressen und Konfession der Paten.

Wer sich als Erwachsener taufen lässt, durchläuft vor der Taufe ein Katechumenat. Hier werden die wichtigsten Glaubensgrundsätze der katholischen Kirche besprochen und der Taufwillige auf das Sakrament vorbereitet.
Bei Fragen zur Erwachsenentaufe in unserer Pfarrei wenden Sie sich bitte direkt an einen der genannten Ansprechpartner.

Symbole in der Feier der Taufe

Das Wasser

Weihwasserbehälter in St. AnnaDas wichtigste Zeichen der Taufe ist das Wasser. Drei Mal gießt der Priester dem Täufling Wasser über den Kopf. Dabei spricht er die Worte:

„Ich taufe Dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
(vgl. Mt 28,18)

Wasser ist Symbol des Lebens und des Geborenwerdens, aber auch der Reinigung und Sündenvergebung.

Das Taufwasser wird in der Osternacht geweiht und im Taufbecken aufbewahrt. In der Regel steht in jeder Pfarrkirche ein solches Taufbecken. Damit das geweihte Wasser sauber bleibt, ist es außerhalb der Tauffeier abgedeckt. In vielen Kirchen wird das Taufwasser zur Taufe in eine Taufschale gefüllt, aus der dann der Priester das Wasser schöpft.

Das Kreuzzeichen

Ein Kreuzzeichen, mit dem der Priester, die Eltern und Paten den Täufling segnen, steht für die Liebe Gottes, der in Jesus Christus für die Menschen am Kreuz gestorben ist.

Die Handauflegung

Die Handauflegung ist ein Zeichen der Segnung. Gott selbst beansprucht den neuen Christen und sagt ihm zugleich seinen Schutz zu. Zugleich symbolisiert die Geste den Empfang des Heiligen Geistes.


Chrisam-BehälterDie Salbung mit Chrisam

Die Salbung mit Chrisam besiegelt das neue Leben und die Zugehörigkeit zu Christus. Der Name des Öls weist auf Christus selbst hin (Christus = „der Gesalbte“). Immer dort, wo mit Chrisam gesalbt wird, ist Christus gegenwärtig. Chrisam ist ein besonders duftendes Öl, das seit der Frühzeit der Kirche eine wichtige Rolle spielt und auch bei anderen kirchlichen Feiern (beispielsweise Firmung, Weihe) genutzt wird. Schon das Alte Testament kennt die Salbung von Königen, Priestern und Propheten.

Das Taufkleid

Das weiße Taufkleid ist Zeichen der Reinheit, der Unschuld und der Freude. Es steht zeichenhaft für das neue Leben und für die Christusgemeinschaft, in die der neue Christ mit der Taufe „hineingeboren“ wird. In dieser Gemeinschaft sind alle gleich, alle sind eins in Christus. Der Priester spricht beim Anlegen des Taufkleides: „In der Taufe bist Du eine neue Schöpfung geworden und hast – wie die Schrift sagt – Christus angezogen. Das weiße Kleid sei Dir ein Zeichen für diese Würde. Bewahre sie für das ewige Leben.“ In der frühen Kirchengeschichte wurde die Taufe in der Osternacht gespendet. Als Zeichen ihres neuen Lebens in Christus trugen die Neugetauften anschließend bis zum folgenden Sonntag ein weißes Kleid. Daher wird noch heute der erste Sonntag nach Ostern als „Weißer Sonntag“ bezeichnet.

Die Taufkerze

Die Taufkerze wird an der Osterkerze, dem Symbol des auferstandenen Jesus Christus, entzündet. Das Licht der Kerze steht für den Wunsch, dass Jesus Christus das neue Leben erhellt, den rechten Weg und Orientierung bietet.

Der Taufpate

Der Taufpate bzw. die Taufpatin erklärt sich mit der Übernahme des Amtes bereit, die Eltern bei der religiösen Erziehung und Einführung in den christlichen Glauben zu unterstützen. Schon in der frühen Kirchengeschichte war es üblich, dem Taufbewerber einen Paten zur Seite zu geben, der ihm bei der Vorbereitung und Eingliederung in die christliche Gemeinschaft beisteht.

Für die Paten, die für die religiöse Begleitung des Täuflings mit verantwortlich sind, gilt:

  1. Das Taufpatenamt ist ein bekenntnisgebundenes Amt. Aufgabe des Paten ist es, den Eltern des Täuflings dabei zu helfen, ihr Kind in die Gemeinschaft der Kirche einzuführen und im katholischen Glauben zu erziehen. Deshalb muss der Pate katholisch sein und sich auch in seiner Lebensgestaltung im Einklang mit der katholischen Kirche befinden.
  2. Mit dem Taufpatenamt ist nicht verbunden, Ersatzeltern für den Täufling im Falle des Todes der leiblichen Eltern zu sein. Die Vormundschaft für verwaiste Kinder regelt das Vormundschaftsgericht bzw. eine notariell verfasste Erklärung der Eltern. Die Patenschaft bezieht sich nur und ausschließlich auf die religiöse Erziehung des Täuflings.
  3. Weil die Aufgabe des Taufpaten die religiöse Erziehung des Täuflings ist, muss er katholisch sein und sollte das Sakrament der Firmung sowie der hl. Kommunion bereits empfangen haben. Ein noch nicht gefirmter Katholik kann als Taufpate zugelassen, wenn er den späteren Empfang der Firmung erwägt.
  4. Ein der orthodoxen Kirche angehörender Christ kann ebenfalls als Taufpate zugelassen werden, jedoch nur gemeinsam mit einem katholischen Taufpaten.
  5. Ein aus der Kirche ausgetretener Katholik kann nicht Taufpate werden. Zur religiösen Erziehung gehört auch, dem Täufling zu vermitteln, dass es gut ist, in der Kirche zu sein. Dies kann ein ausgetretener Katholik nicht leisten.
  6. Ein nichtkatholischer Christ, der einer der Mitgliedskirchen der ACK angehört, kann zusammen mit einem katholischen Taufpaten als Taufzeuge zugelassen werden. Auch der Taufzeuge muss seiner Kirche bzw. kirchlichen Gemeinschaft angehören und nicht ausgetreten sein. Es handelt sich dabei nämlich nicht um einen reinen Beweiszeugen, sondern der Taufzeuge soll dem Täufling gegenüber Zeugnis christlichen Lebens geben. Da ein katholischer Täufling jedoch katholisch erzogen werden soll, kann der nichtkatholische Taufzeuge seine Aufgabe nur zusammen mit einem katholischen Paten erfüllen.
  7. Eine nicht getaufte Person kann weder Taufpate noch Taufzeuge sein, da sie weder die katholische Erziehung unterstützen noch ein Zeugnis christlichen Lebens geben kann.
  8. Hat die Familie keine Angehörigen oder Freunde, die als Taufpaten zur Verfügung stehen können, kann die Taufe auch ohne Paten gespendet werden. Dann sind allein die Eltern für die religiöse Erziehung ihres Kindes verantwortlich. Die Hinzuziehung nur eines nichtkatholischen Taufzeugen ohne katholischen Paten ist nicht möglich.
  9. Wenn beide Eltern aus der Kirche ausgetreten sind und dennoch um die Taufe ihres Kindes bitten, ist im Taufgespräch zu klären, ob dieser Bitte eine religiöse Motivation zugrunde liegt. Ist das der Fall, kann eine katholische Person, die sich im unmittelbaren Lebensumfeld des Kindes in der Familie befindet, anstelle der Eltern die religiöse Erziehung des Täuflings übernehmen. Es bietet sich an, dass diese Person dann auch das Taufpatenamt übernimmt.

Quellen: Stefanie Uphues, Bistum Münster (Referat Katechese) & Kirchliches Amtsblatt Münster 2014 Nr. 12/13, Art.157.

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