Corona-Update: 2G-Regel in der Bücherei

Auch  in der Bücherei St. Ludgerus Albachten gilt seit dem 24.11.2021 die 2G-Regel. Genaue Informationen finden Sie in dem Schreiben vom Team der Fachstellen Bücherei des Bistums.
Hier ein Auszug aus dem Brief:
„Liebe Mitarbeitende in den Büchereien im nordrhein-westfälischen Teil des Bistum Münster,
durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt ab dem 24. November eine 2G-Regel für
den Besuch der Bücherei – auch bei Veranstaltungen etc.
Es ist somit ein Immunisierungsnachweis durch vollständige Impfung oder Genesung erforderlich.
Personen, die ein ärztliches Attest (max. 6 Wochen alt) haben, benötigen einen tagesaktuellen Testnachweis.
Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 15 Jahre.
Die Kontrollen der Immunisierung – mit stichprobenartigen Kontrollen der Ausweispapiere – muss durch
die Mitarbeitenden der Bücherei erfolgen.
Bei Nutzern mit digitalen Nachweisen soll ab dem 26. November die CovPassCheck-App genutzt werden.
Für Mitarbeitende (egal ob haupt- oder ehrenamtlich) gilt eine 3G-Regel, zusätzlich müssen Getestete
mit medizinischer Maske ihren Dienst verrichten.
Die Coronaschutzverordnung finden Sie hier: https://www.land.nrw/corona
Weiterhin gilt Abstand, Hygiene, Maskenpflicht“
Bild von geralt auf pixabay